
2 Elemente der CONSULTATIVE
2.1 Der
Lenkungsausschuß
Der
Lenkungsausschuß
(LA) ist das oberste Organ der CONSULTATIVE, solange diese sich als
private
Initiative zu verstehen hat.
Er besteht
aus Personen, die in der Liste "Mitglieder des Lenkungsausschusses"
namentlich
aufgeführt sind.
Sinn und
wichtigste
Aufgabe des Lenkungsausschusses ist es, das Konzept der CONSULTATIVE
als
"Management von Kompetenz" in eine praktische anwendbare Methode zu
überführen
und diese Methode so zu optimieren, daß das Konzept eine
möglichst
hohe, öffentlich anerkannte Autorität gewinnt.
Im einzelnen
sind die wichtigsten Aufgaben des Lenkungs-ausschusses:
- Die
Diskussion
und Festsetzung der Leitwerte der CONSULTATIVE wie
Nachhaltigkeit
etc.
- Die
Umsetzung
dieser Leitwerte in praktisch handhabbare Kriterien für
die
Leiter von CONSULTATIV-Projekten (Consultativ-Moderatoren).
- Die
Festsetzung
von Verfahrensregeln, deren sich die Consultativ-Moderatoren
verbindlich
zu bedienen haben.
- Die
Auswahl
sowie die Organisation der Schulung solcher Moderatoren und deren
Zertifizierung.
- Die
Dokumentation
dieser Aufgaben und Beschlüsse in einem Handbuch der CONSULTATIVE,
welches einem verbindlichen Änderungsdienst unterliegt.
- Die
Entscheidung
über Neuaufnahme oder Ausschluß von Mitgliedern dieses
Lenkungsausschusses
mit qualifizierter Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder.
- Die Entscheidung über die Aufnahme von CONSULTATIV-Projekten und deren Vergabe an akkreditierte Consultativ-Moderatoren.
- Die
Überwachung
der Durchführung solcher Projekte und die Einhaltung der
CONSULTATIV-Regeln
durch die Moderatoren
Arbeitsweise
des Lenkungsausschusses
Der
Lenkungsausschuß
tagt im Rahmen der Umwelt-Akademie. Er wählt aus seinen
Mitgliedern
eine(n) Vorsitzende(n) und bestimmt ein Mitglied zum
Protokollführer.
Die
Mitglieder
treffen sich jährlich, in Abstimmung auch öfter. Zwischen den
Sitzungen können vom Lenkungsausschuß bestimmte
Arbeitsgruppen,
deren Zusammensetzung jeweils im Protokoll festgehalten wird,
öfter
zusammentreten.
Sie
erstatten
dem Lenkungsausschuß Bericht.
Der
Lenkungsausschuß
gibt sich eine Arbeitsordnung.
Mitglieder
des Lenkungsausschusses
| Name | Vorname | Titel | Anschrift/ Tel. | Bemerkungen |
| 01. Benking
02. Busch-Lüty
03. Dürr
04. Eck
05. Grossmann
06. Häberle
07. Kübler
08. Langer
|
Heiner
Christiane
Hans-Peter
Sigrid
Wolf-Dieter
Heinz
Karin
Hanns |
Dipl.-
Ing. Prof./
Prof./
Dr.
Prof./
Dr.
|
G: Wilhelm-Busch-Str. 36 81477 München
Tel.: P: 089/798502 Tel.: G: 0731/501910 P: Poststr. 15 82067 Ebenhausen Tel.: 08178/7688 G: Max-Planck-Institut f. Physik u. Astrophysik Föhringer Ring 6 80805 München Tel.: 089/32308-296 P: Hölderlinstr. 44 79312 Emmendingen Tel.: 07641/3611 G: UFZ, Umweltfor-schungszentrum Halle
P: Westend 3
G: Unternehmensberater
|
|
G =
Geschäftsanschrift
P =
Privatanschrift
Mitglieder
des Lenkungsausschusses (Fortsetzung)
| Name | Vorname | Titel | Anschrift/ Tel. | Bemerkungen |
| 09. Mertens
10. Nill
11. Schmid
12. Schwitte
|
Martha
Bernhard
Dieter
Josef
|
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
|
P: Ilmmünster Str. 33
80686 München Tel.: 5807693 G: Krauss-Maffei AG
G: Peroxid-Chemie GmbH
G: Umweltbehörde
|
|
G =
Geschäftsanschrift
P =
Privatanschrift
Geschäftsordnung
des Lenkungsausschusses
Sekretariat:
Der LA schafft sich ein Sekretariat. Ein Mitglied des LA
(Protokollführer)
koordiniert die im Sekretariat auszu-führenden Arbeiten.
Hauptzweck
des Sekretariats ist
- die
Ladung
des LA zu den Sitzungen mit Tagesordnung
- die
Koordinierung
von Terminen
- das
Erstellen
von Protokollen der Sitzungen
- die
Einhaltung
des Änderungsdienstes in dem dazu bestimmten
Teil der
Dokumentation.
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft im LA ist freiwillig und ehrenamtlich. Ein Ersatz
anfallender
Kosten wird für den Fall durchzuführender Projekte
angestrebt,
kann aber nicht zur Bedingung der Mitgliedschaft gemacht werden.
Die
Mitgliedschaft
kann durch einseitige Erklärung jedes Mitglieds für sich
selbst
mit unmittelbarer Wirkung beendet werden.
Zur
Neuaufnahme
von Mitgliedern siehe Seite 1 dieses Kapitels.
Träger: Träger des LA ist, solange von der Mehrheit seiner Mitglieder kein anderer Beschluß gefaßt wird, die UMWELT-AKADEMIE in Oberpfaffenhofen.
Ausführung
der Hauptaufgaben: Diese sind auf Seiten 1 und 2 dieses Kapitels
definiert.
Praktisch folgt daraus für die Arbeit des LA, daß er sich
bei
seinen Treffen regelmäßig - soweit nötig - mit
folgenden
Aufgaben befaßt:
- Die
ständige
Optimierung der Methodik des CONSULTATIV-Verfahrens;
- die
Kontrolle
über die Einhaltung strenger Standards bei der Durchführung
der
Verfahren;
- die
ständige
Überprüfung der Moderatoren (Akkreditierung).
Ferner
werden fallweise für vom LA definierte oder an ihn herangetragene
Probleme projektbezogene Entscheidungen getroffen.
Diese
projektbezogenen
Hauptaufgaben umfassen im einzelnen:
- die
Entscheidung
über Annahme oder Beendigung/Aufgabe von Projekten
- die
Vergabe
dieser Projekte an akkreditierte Moderatoren
- die
Prüfung
der vorgeschalteten Feasibility-Studien (siehe "Verfahrensregeln" in
Kapitel
6) gemeinsam mit den Auftrag-gebern und Moderatoren
- die
endgültige
Zielformulierung der Projekte/Verfahren
- die
Sicherstellung
und Kontrolle ihrer Finanzierung
- die
Diskussion
der Ergebnisse und deren Bestätigung.
Projektauswahl:
Der LA
entscheidet über die Aufnahme von Projekten.
Gleiches
gilt für deren Beendigung und die Bestätigung der Ergebnisse.
Projekte
können von Dritten an den LA der CONSULTATIVE bzw. dessen
Träger
- die UMWELT-AKADEMIE - herangetragen oder von Mitgliedern des LA
selbst
vorgeschlagen werden.
Zur
Demonstration
und Erläuterung der Arbeitsweise kann der LA sogenannte "Pilotprojekte"
definieren, bei denen die Bestimmungen der Prozedur
sinngemäß,
aber nicht bis ins Detail einzuhalten sind.
Unterausschüsse:
Der LA
kann projektbezogene Unterausschüsse definieren, besetzen und die
Projekte in bestimmtem Umfang an sie delegieren. Von den oben
gelisteten
"Hauptaufgaben" können die Unterausschüsse folgende
übernehmen:
- die
Vergabe
an Moderatoren
- die
Prüfung
der vorgeschalteten Feasibility Studie
- die
Sicherstellung
und Kontrolle der Finanzierung.
Beschlußfähigkeit:
Der LA ist beschlußfähig, wenn die Hälfte der auf
Seiten
3 und 4 genannten Mitglieder anwesend ist. Wenn nichts Gegenteiliges
festgelegt
ist, sind Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden
gültig.
1.2.2
Die
Dokumentation der CONSULTATIVE
Neben dem
LA ist die Dokumentation ein wesentliches Element der CONSULTATIVE.
Diese
Dokumentation
- auch Handbuch genannt - besteht aus einem Allgemeinen Teil
(Definitionen,
Ziele etc.) und einem Regelwerk, in dem die Grundlagen der CONSULTATIVE
festgelegt sind. Diese zwei Hauptteile der Dokumentation unterliegen
einem
laufenden Änderungsdienst.
Als
weiterer
Teil, der allerdings nicht dem Änderungsdienst unterliegt, kommt
ein
Kommentarteil hinzu. In diesem werden Hinweise und Erläuterungen
sowie
für die Verfahren hilfreiche Veröffentlichungen
zusammengestellt
und laufend ergänzt.
Auch die
Dokumentation abgeschlossener CONSULTATIV-Verfahren kann, soweit sie
wegweisend
für weitere Projekte ist, in diesen Kommentarteil aufgenommen
werden.
Handbuch:
In ihm sind im allgemeinen Teil (Kapitel 1 bis 3) die
Definitionen,
Elemente und Projekte der CONSULTATIVE beschrieben. Im Regelwerk
als dem wichtigsten Teil sind in den Kapiteln 4 bis 6 festgelegt:
- Die
grundlegenden
Leitbegriffe der CONSULTATIVE, insbe-sondere Sustainability and
Viability
(Kapitel 4).
- Die auf
Handlungskriterien heruntergebrochenen Ableitungen dieser Leitwerte
(Kapitel
5).
- Die
Verfahrensregeln
des CONSULTATIV-Verfahrens (Kapitel 6).
Kommentarteil: Der Kommentarteil (Bezugspapiere) umfaßt Erläuterungen, Hinweise und Modelle, die ein besseres Verständnis der Leitkriterien wie auch der Vorgehensweise und Verfahrensregeln der CONSULTATIVE gestatten.
Der
Kommentarteil
unterliegt keinem Änderungsdienst und ist daher nicht verbindlich
für das Verfahren.
Die
Bezugspapiere
werden vom Lenkungsausschuß diskutiert und in eine Titelliste
aufgenommen, die laufend ergänzt werden kann.
1.2.3
Die
Moderatoren
Die
Moderatoren
stellen das dritte und in der Praxis wichtigste Element der
CONSULTATIVE
dar. Sie werden nach einem festgelegten Verfahren ausgewählt,
akkreditiert
und laufend über-prüft.
Durch
ihre
wichtigsten Eigenschaften - absolute Neutralität in bezug auf den
Inhalt der von ihnen geleiteten Verfahren und
Professionalität
in bezug auf deren Durchführung - stellen sie sicher,
daß
ein CONSULTATIV-Projekt wesentlich schneller, für die
Öffentlichkeit
nachvollziehbarer und im Ergebnis sinnvoller als bisherige Verfahren zu
einer kompetenten Beratung und Empfehlung insbesondere für
politische
Entscheidungen führt.
Schlüsselfunktion
Die
Moderatoren
des CONSULTATIV-Verfahrens nehmen eine Schlüsselstellung sowohl
beim
Durchführen der Projekte als auch hinsichtlich der Qualität
der
Ergebnisse ein.
Entsprechend
sorgfältig muß daher ihre Auswahl sowie die Kontrolle ihrer
Tätigkeit erfolgen.
Die
Auswahlkriterien
werden ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Nationalität etc.
angewendet.
Wesentliche
Eigenschaften
-
Kompetenz
im Umgang mit Menschen und Fakten
-
Kommunikationsfähigkeit,
offene Information
-
Problemlösungsfähigkeit,
Zielorientierung
-
Neutralität
in bezug auf den Gegenstand des Verfahrens, aber verpflichtet auf die
Leitwerte
der CONSULTATIVE (siehe "Terms of Reference").
Auswahlkriterien
(Referenzen)
-
Bewährung
im Projektmanagement
-
Führungserfahrung
in beliebigen Organisationen
-
Fähigkeit
zum Umgang mit komplexen Sachverhalten
-
Unabhängigkeit
gegen Repressionsversuche
-
Kenntnis
von und praktische Erfahrung mit Problemlösungs-Prozessen
-
Präzision
in der Darstellung komplexer Sachverhalte
Auswahl
von Moderatoren
Die
Auswahl
der Moderatoren für CONSULTATIV-Verfahren erfolgt durch den LA mit
qualifizierter Mehrheit. Die Mode-ratoren sollen den vorne
geschilderten
Ansprüchen möglichst umfassend genügen.
Neben den
fachlichen Kriterien der Moderatoren ist entscheidend, daß die
Mitglieder
des LA von deren Eintreten für die grund-legenden Leitwerte
("Terms
of Reference": Kapitel 4 und 5 im Regelwerk) der CONSULTATIVE
überzeugt
sind.
Dazu
können
Anhörungen der potentiellen Moderatoren verein-bart werden.
Jedes
Mitglied
kann ihm kompetent scheinende Moderatoren vorschlagen.
Sie können nach geeigneter Anhörung oder durch Demonstration (z.B. bei "Pilotprojekten") entweder grundsätzlich für das CONSULTATIV-Verfahren akkreditiert oder für ein Einzelver-fahren nach gleichen Verfahrensweisen bestimmt werden.
Bei Einzelverfahren gilt die Bestimmung nur für das festgelegte Projekt.
Bei Akkreditierung wird der Nachweis zur Fähigkeit, ein Verfahren im Sinn der CONSULTATIVE zu leiten, solange als gegeben betrachtet, bis der LA aufgrund festgestellter Verfahrensmängel mehrheitlich (vgl. S. 6 unten) zu einem anderen Schluß kommt.